Herzlich Willkommen auf der Homepage des Dr.-Frank-Gymnasiums Staßfurt
Als traditionsreiches Gymnasium bieten wir unseren Schülerinnen und Schülern eine umfassende und zukunftsorientierte Ausbildung. Entdecken Sie hier alles Wissenswerte über unser vielfältiges Schulleben und die zahlreichen Projekte und Aktivitäten, die unser Gymnasium so besonders machen. Tauchen Sie ein in die Welt des DFGs und erfahren Sie, wie wir gemeinsam die Zukunft gestalten.
Aktuelle Informationen
Ab sofort steht für Krankmeldungen folgende Email-Adresse zur Verfügung:
schuelerabmeldung-gym-dr-frank@kreis-slk.de
Für Informationen aus dem Schulkalender (links) auf den entsprechenden Tag klicken.
Der Schulförderverein trifft sich zu seiner nächsten Sitzung am 18.06.2025 um 15 Uhr.
Vertretungsplan
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Schulprogramm - Unser Leitbild
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Termine Lernwerkstätten Die aktuellen Termine der angebotenen Lernwerkstätten können hier eingesehen werden. |
Mittagsversorgung
Auch zu Beginn des neuen Schuljahres ist eine Mittagsversorgung durch den Essenversorger „Besser essen GmbH“ gewährleistet. |
Informationen zur Berufswahl von der Bundesagentur für Arbeit |
Lernplattform |
Richtlinien zur Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien an Schulen (IKT-RL)
Das Dr.-Frank-Gymnasium in Staßfurt erhält Zuwendungen im Rahmen der IKT-Richtlinien des Landes Sachsen-Anhalt. Bewilligt wurde ein nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von insgesamt 56.941,50 €. Das Vorhaben wird im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum des Landes Sachsen-Anhalt 2014-2020 (EPLR) und nach den Regularien des Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) aus Mitteln der Verordnung (EU) 2020/2094 zur Schaffung eines Aufbauinstruments der Europäischen Union zur Unterstützung der Erholung nach der COVID-19-Krise (EURI) gefördert. Der EURI beteiligt sich zu 100 % an den zuwendungsfähigen öffentlichen Ausgaben.
Mit der Zuwendung wird die medientechnische Ausstattung zur Umsetzung des medienpädagogischen Konzepts der Schule um interaktive Tafeln und Notebookwagen erweitert.
Projekt: DigitalPakt Schule
Für die Umsetzung des Förderprogramms DigitalPakt Schule (DigitalPakt-Richtlinie) gewährt das Land Sachsen-Anhalt für kommunale Schulen des Landkreises Salzlandkreis Zuwendungen aus Bundesmitteln.
Für diese Schule werden für die Umsetzung des Aufbaus oder Verbesserung der passiven und aktiven Infrastrukturkomponenten finanzielle Mittel durch die Bundesregierung zur Verfügung gestellt. Es handelt sich hierbei um eine Anteilsfinanzierung. Weitere benötigte finanzielle Mittel stellt der Landkreis Salzlandkreis zur Verfügung.
Nutzung privater digitaler Schülerendgeräte im Unterricht
Handreichung zur Nutzung von Schülerendgeräten und Nutzungsvereinbarung
Um den Wunsch von Schülerinnen und Schülern ab der Klassenstufe 7 zur freiwilligen Nutzung privater digitaler Endgeräte auf der “bring your own device”-Grundlage im Rahmen des Präsenzunterrichts zu ermöglichen, wurde auf der 1. Gesamtkonferenz des Dr.-Frank-Gymnasiums am 21.10.2021 eine Handreichung zur Nutzung privater digitaler Schülerendgeräte beschlossen. Unter digitalen Endgeräten (BYOD) werden hierbei Tablets und Notebooks verstanden. Die Nutzungsordnung bezieht sich ausdrücklich nicht auf Smartphones.
In der Handreichung sind einheitliche, verbindliche Regeln und Nutzungsbedingungen formuliert, die die Grundlage für eine Vereinbarung bilden. Der Vereinbarung müssen Schülerinnen und Schüler und gegebenenfalls deren Erziehungsberechtigte durch Unterschrift zustimmen, um ein privates digitales Endgerät im Unterricht zu nutzen.
Die damit festgelegten Regeln und Nutzungsbedingungen zwischen den Schülerinnen oder Schülern und den Lehrkräften der Schule sind bindend und bilden die Grundlage für eine für beide Seiten verantwortungsvolle und vertrauensvolle Nutzung. Eine Nutzung privater digitaler Endgeräte ist ab Klassenstufe 7 gemäß der in der Handreichung formulierten Grundsätze möglich.
Die Handreichung zur Nutzung von Schülerendgeräten und die Nutzungsvereinbarung können hier eingesehen werden. Schülerinnen und Schüler, die private digitale Endgeräte im Unterricht nutzen möchten, müssen die Vereinbarung herunterladen und ausgefüllt und unterschrieben bei ihrem Klassenlehrer abgeben.